Frequently Asked Questions (FAQ)

Aus zahlreichen Gesprächen mit interessierten Bürgern und Bürgerinnen (und jetzt Mitgliedern) haben wir die wesentlichen Fragen hier aufgeführt und beantwortet. Sollten Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.

 

Allgemeines

Welche Vergütung erhalten Vorstand und Aufsichtsrat?
Die Arbeit von Vorstand und Aufsichtsrat wird nicht vergütet.

Hat die Mitgliedschaft Auswirkungen auf meinen Stromvertrag?
Die Mitgliedschaft hat keine Auswirkungen auf bestehende oder zukünftige Stromlieferverträge. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung der Mitglieder.

 

Mitgliedschaft

Wie kann ich mich beteiligen?
Durch das Ausfüllen des Mitgliedsantrages (Dokumente) wird die Beteiligung gezeichnet. Das Geschäftsguthaben wird auf das Konto der Energiegenossenschaft Berka/Werra eG überwiesen.

Können Anteile auch mit einem Mindestbetrag gezeichnet werden?
Nein, nach der Satzung sind nur voll eingezahlte Geschäftsanteile zugelassen. Es muß also für jeden Geschäftsanteil der volle Betrag von 500 Euro eingezahlt werden.

Kann ich mich später noch weiter beteiligen?
Die Mindestbeteiligung liegt bei 500 Euro pro Mitglied. Dieser Betrag kann nach Zustimmung des Vorstandes jederzeit in 500 Euro Schritten bis zur maximalen Beteiligungshöhe von 5.000 Euro aufgestockt werden.

Können auch Anleger mit Wohnsitz außerhalb von Berka/Werra Mitglied der Energiegenossenschaft werden?
Nach unserer Satzung sollen die Mitglieder ihren Sitz/Wohnsitz, Arbeitsstätte oder Grundbesitz in Berka/Werra sowie im umliegenden Stadtgebiet haben. Ausnahmen kann der Vorstand zulassen, wenn dies im Interesse der Genossenschaft liegt.

 

Rendite und Sicherheit

Wie hoch ist die Dividende?
Die Dividende ist abhängig vom zukünftigen Unternehmenserfolg und kann aufgrund der nicht vorhersehbaren Sonnenscheindauer nicht genau kalkuliert werden. Wir gehen von anfänglichen Ausschüttungen von ca. 2-3% p.a. aus.

Dies ist im Vergleich zu bereits bestehenden Anlagen vorsichtig kalkuliert. Risiken sind soweit möglich versichert. Die Einnahmen sind durch gesetzliche Vorgaben und die daraus resultierende feste Einspeisevergütung für die gesamte Laufzeit von 20 Jahren gesichert.

Sind die Dividendenerträge steuerpflichtig?
Ja. Bei der gezahlten Dividende handelt es sich um Einnahmen aus Kapitalvermögen und unterliegt damit der Besteuerung. Einen gesonderten Freibetrag für Dividendenerträge von Genossenschaften gibt es nicht mehr.

Ist die Einlage gesichert?
Es handelt sich um eine Beteiligung an einem Unternehmen. Insofern besteht keine Sicherung der Beteiligung. Ein Totalverlustrisiko kann nicht ausgeschlossen werden. Aus unserer Sicht ist das Risiko jedoch als gering einzustufen.

Besteht eine Nachschusspflicht im Falle eines Verlustes?
Nein. Die Haftung ist auf die Beteiligung begrenzt. Eine Nachschusspflicht oder weitergehende Haftsumme besteht nicht.